Bestehende Kunden müssen das Passwort zurücksetzen
Leider ist dieser Vorgang mit sehr viel Aufwand und Kosten verbunden.
Grundsätzlich liefert Lotus Vita automatisch MwSt. frei in die Schweiz, eine Rückerstattung bei einer Lieferadresse nach Deutschland ist nicht vorgesehen. (Die deutsche Regierung zwingt Lotus Vita bei Lieferadresse Deutschland zur Abgabe der Umsatzsteuer)
Um den MwSt. Anteil dennoch wieder auszuzahlen, benötigen wir die vom Zoll bearbeitete Ausfuhrbescheinigung von Ihnen zugesandt. Die abgestempelte Rechnung genügt leider nicht.
Deshalb muss Lotus Vita Ihnen die vorausgefüllte Ausfuhrbescheinigung zusenden.
Diese Dokumente müssen von Ihnen am Zoll vorgelegt und vom Zoll bearbeitet werden. Die vom Zoll bearbeiteten Dokumente müssen von Ihnen wiederum an Lotus Vita gesendet werden.
Nach Erhalt der Ausfuhrbescheinigung wird Ihnen die Umsatzsteuer erstattet.
Für die nachträgliche Bearbeitung zur Rückerstattung der Umsatzsteuer verlangt Lotus Vita eine Gebühr von 25 Euro. Die Gebühr beinhaltet die Aufwendungen für Zusendung der Dokumente an Ihre Adresse in der Schweiz.
LOTUS VITA GmbH & Co. KG